Öffnungszeiten

Montag - Freitag
09:00 - 12:30 Uhr
14:30 - 18:30 Uhr
Samstag
08:30 - 14:00 Uhr


Sonderbedingungen für die Vermietung von Veranstaltungsausrüstung

Die Anschaffung, Anlieferung, Bereitstellung und Wartung von Veranstaltungsausrüstung ist kosten- und arbeitszeitintensiv. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn wir diese Serviceleistung nur gegen Entgelt erbringen und die Rechtsregeln zwischen Ihnen und uns im Voraus bereits geklärt werden.


1. Geltung der Sonderbedingungen

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote für zu vermietende Veranstaltungsausrüstungsgegenstände (im Folgenden kurz: Mietgegenstände) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie wenigstens in Textform niedergelegt sind.


2. Gegenstand der Vermietung

2.1

Wir führen umfangreiche Listen mit Mietgegenständen. Die Mietdauer beträgt 3 aufeinanderfolgende Tage, wenn nichts anderes vereinbart wird.

2.2

Der Kunde wählt hieraus die von ihm benötigten Gegenstände aus und lässt sich unter Angabe des Zeitraumes, in dem die Gegenstände benötigt werden, von uns ein Angebot in Textform unterbreiten.

2.3

Dieses Angebot nimmt der Kunde in Textform oder auch dadurch, dass er die Mietgegenstände am Veranstaltungsort in Empfang nimmt, an.


3. Versicherung/Haftung

3.1

Ohne unsere Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, die Mietgegenstände Personen zu überlassen, die nicht zu seiner Organisation gehören, oder Verträge mit Dritten gleich welcher Art über die Mietgegenstände zu schließen.

3.2

Der Kunde hat die Mietsachen nach Erhalt auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen. Von unseren Mitarbeitern wird ihm bei Anlieferung ein Lieferschein vorgelegt. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen; nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

3.3

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietdauer gegen Verlust, Gewalt und Diebstahl zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Elementarschäden zu versichern und für sich und etwaige Mitarbeiter seiner Organisation eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten.

3.4

Die Haftung beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden und endet mit der Rückgabe. Ist zum Zeitpunkt der Anlieferung keine empfangsbereite Person des Kunden am Veranstaltungsort anwesend, obwohl der Zeitpunkt der Anlieferung von uns vorher angekündigt wurde, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und es gilt als ordnungsgemäß geliefert.

3.5

Der Kunde hat die Mietsache in derselben Verpackung, in der die Mietsache übergeben wurde, einschließlich aller Zubehörteile, Bedienungsanleitungen etc. an uns zurückzugeben.

3.6

Wird die Mietsache beschädigt oder nicht rechtzeitig zurückgegeben und kann hierdurch bedingt ein uns anderweitig erteilter Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so haftet der Kunde für alle uns hierdurch entstandenen Kosten (Fremdanmietung, Transportkosten etc.), etwaige uns entstehende Einnahmenausfälle und mögliche Schadensersatzforderungen der Partei, die die Mietsache für einen Zeitraum nach dem mit dem Mieter vereinbarten Rückgabetermin angemietet hat.

3.7

Wir übernehmen in keinem Fall die Haftung für Schäden, die durch schadhafte Gläser entstehen. Es ist Sache des Kunden, die zum Einsatz kommenden Gläser vor dem Ausschank nochmals zu prüfen.


4. Anlieferung und Abholung

4.1

Die Anlieferung und Abholung des Mietgutes ist im Mietpreis nicht inbegriffen.

4.2

Die Auswahl des Standortes von Ausschank- und Kühlfahrzeugen obliegt im Zweifel unseren Mitarbeitern.

4.3

Das Personal zur Entladung und Beladung wird vom Kunden gestellt. Sollten wir im Einzelfall die Ent- oder Beladung doch selbst durchführen müssen, werden wir den Aufwand berechnen.

4.4

Gläserlieferungen erfolgen in eigens dafür vorgesehenen Gläserkisten. Diese sind vom Kunden zu verwahren. Gläserkästen sind sortenrein in einwandfreiem Zustand zur Abholung bereitzustellen. Lebensmittelreste sind von den Gläsern zu entfernen, Getränkereste sind auszugießen und die Gläser mit der Öffnung nach unten

einzusortieren.


5. Wiederbeschaffungskosten

5.1

Für den Fall, dass bei der Rückgabe der Mietgegenstände Fehlmengen festgestellt werden oder schadhafte Stücke zurückgegeben werden, bei denen es uns nicht zugemutet werden kann, diese nochmals anderweitig zu vermieten, ist der Kunde verpflichtet, uns die Wiederbeschaffungskosten zu erstatten.

5.2

Müssen Geräte oder Geschirr oder sonstiges Mietgut, in den Fällen der Ziffer 5.1 neu beschafft werden, ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Kosten für den Ersatzkauf sowie einen 10%igen Aufschlag für den Beschaffungsaufwand zu bezahlen.


6. Zeltmiete

Von uns mietweise zur Verfügung gestellte Zelte sind mittels Anker oder Dübel am Boden vom Mieter zu sichern; bei Sturm- oder Unwettergefahr hat der Kunde oder der von ihm damit betraute Mitarbeiter seiner Organisation die Zelteingänge dicht zu schließen und das Zelt von Personen räumen zu lassen. Bei Sturmwarnung muss das Zelt abgebaut werden.


7. Zahlungsbedingungen

7.1

Die in den Anlagen ausgewiesenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamtrechnungsnettobetrag zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer wird nach Anlieferung oder Abholung zur Rechnungsstellung freigegeben.

7.2

Der Gesamtrechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen ohne Skontoabzug fällig.

7.3

Wir behalten uns vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern.


8. Beschwerden / Streitschlichtung

Als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle benennen wir:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.